ANDUS bereit für REACH
Neue EU-Chemikalienverordnung
REACH ist die Abkürzung von „Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals“ und steht also für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Es handelt sich dabei um eine EU-Chemikalienverordnung, die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist. Durch REACH wird das bisherige Chemikalienrecht grundlegend harmonisiert und vereinfacht.
Nach dem Prinzip "no data, no market" dürfen innerhalb des Geltungsbereiches nur noch chemische Stoffe in Verkehr gebracht werden, die vorher registriert worden sind. Am 1. Juni 2008 begann die halbjährliche Vorregistrierungsfrist für bestimmte Stoffe.
Die ANDUS ELECTRONIC GmbH zählt zu den so genannten „nachgeschalteten Anwendern“ und ist nicht zur Registrierung von Substanzen gemäß der REACH-Verordnung verpflichtet.
Wir beziehen unsere Chemikalien nur von Lieferanten aus dem EU-Gebiet, so dass wir keine Pflichten als „Importeur“ gemäß REACH-Verordnung haben.
Um die Kontinuität bei allen Produktlieferungen und Prozessen zu sichern, arbeiten wir mit den Chemikalien-Lieferanten eng zusammen. Es ist dann davon auszugehen, dass die von uns für die Leiterplattenherstellung eingesetzten Chemikalien von unseren Vorlieferanten vorregistiert werden und somit auch in Zukunft verfügbar sind.
Zu diesem Thema können Sie eine Erklärung von ANDUS zur REACH-Verordnung downloaden.
Zum Thema "RoHS" können Sie hier die RoHS-Konformitätserklärung von ANDUS downloaden.
Hier gelangen Sie zur REACH-Infoseite des Umweltbundesamtes.
Hier erfahren Sie mehr über REACH bei Wikipedia.